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Aufgaben des Prüfungsausschusses


Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen an der Staatlichen Studienakademie und alle Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung und der Studienordnungen eingehalten werden.

Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören z.B.:

  • Qualitätssicherung in der Ausbildung und bei Prüfungen
  • die Analyse der Entwicklung von Prüfungsergebnissen
  • Anregungen für die Überarbeitung der Studienordnungen und der Prüfungsordnung
  • Bearbeitung von studentischen Anträgen in Prüfungsangelegenheiten (z.B. Zulassung zu Prüfungen, Vorschläge für Thema und Gutachter der Diplomarbeit, Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen)
  • Organisation der Prüfungen

Wie alle Gremien an der Berufsakademie ist der Prüfungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Studienakademie und der Praxispartner zusammengesetzt. Auch Vertreter der Studentenschaft haben ein Stimmrecht im Prüfungsausschuss.

An der Staatlichen Studienakademie Leipzig wurde ein Prüfungsausschuss für die beiden Studienbereiche Wirtschaft und Technik gebildet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch den Direktor der Staatlichen Studienakademie berufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der Studenten ein Jahr.

Beratungen des Prüfungsausschusses finden nach Bedarf statt. Die jeweiligen Beratungstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.

 


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