Voraussetzungen
1) Welche Voraussetzungen sollte der Praxispartner erfüllen?
Als Praxispartner eigenen sich Unternehmen aus der Branche der jeweiligen Studienrichtung. Die Praxispartner sollen alle fachlichen und personellen Voraussetzungen zu Vermittlung der definierte Studieninhalte erfüllen. Können nicht alle Aufgabenfelder abgedeckt werden, ist eine Zusammenarbeit mit einem geeignetem Partnerunternehmen möglich. Für die Betreuung der Studenten muß ein kompetenter Mitarbeiter mit Hochschulabschluß zur Verfügung stehen. Die Koordinierungskommission prüft und bestätigt die Eignung der Unternehmen als Praxispartner.
2) Welche Voraussetzungen muß der Bewerber erfüllen?
- allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
- Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Praxisunternehmen
Weitere Informationen:
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen
Ausbildungsvertrag - Bitte in 3 Exemplaren ausfertigen und Seite 2 wenn möglich auf die Rückseite drucken.
Anträge auf Prüfung der fachlichen Eignung von Praxisunternehmen
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