Mit der Novelle des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (SächsBAG) im September 2008 wurden auch die Zugangsbedingungen zum BA-Studium verändert. Zum Studium kann nunmehr auch zugelassen werden, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Diese Bewerber werden zum Studium zugelassen, wenn sie erfolgreich eine Zugangsprüfung absolviert haben.
Die Ordnung über die Zugangsprüfung wurde per 01.04.2009 überarbeitet. Es wurde ein Prüfungsausschuss für die Zugangsprüfungen gebildet. Ihm gehören die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Wirtschaft und Technik an. Aufgabe dieses Prüfungsausschusses ist die Organisation dieser Prüfungen.
Der Antrag auf Zugangsprüfung ist jeweils bis spätestens zum 01.05. des Jahres zu stellen, in dem das Studium aufgenommen werden soll. Dem Antrag sind die in § 4 der Ordnung über die Zugangsprüfung genannten Unterlagen beizufügen.
Die Prüfungen finden i.d.R. Ende Juni eines jeden Jahres statt. Die geforderten Prüfungsleistungen, ihre Inhalte sowie die zulässigen Hilfsmittel können der Ordnung über die Zugangsprüfung sowie dem entsprechenden Merkblatt entnommen werden.
Die Volkshochschule Leipzig bietet i.d.R. zur Vorbereitung auf die Mathematikprüfung einen Vorbereitungslehrgang an.