DOKUMENTE, GESETZE UND WICHTIGE HINWEISE
Die Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e. V. (ASIIN) hat auf Antrag der Staatliche Studienakademie Leipzig den Bachelorstudiengang „Informatik“ mit dem Siegel der ASIIN e. V. und dem Siegel des Akkreditierungsrates akkreditiert.
Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember 2011 >>>
2012 Sozialversicherungspflicht der Studierenden der Berufsakademie Sachsen >>>
Die Anrechnung von Studienzeiten, Modulprüfungen, Prüfungsleistungen und Credits müssen Sie beim Prüfungsausschuss beantragen.
Hierbei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag auf Anrechnung
- Zeugnisse, Notenbescheinigungen, Scheine bzw. andere geeignete Unterlagen, die einen Nachweis über die erzielte Note und ggf. die vergebenen Credits ermöglichen
- Nachweise über den Inhalt und den zeitlichen Umfang der an einer anderen Hochschule besuchten Lehrveranstaltungen sowie über Art und Umfang der abgelegten Prüfungsleistung, die eine Prüfung der Gleichwertigkeit ermöglichen
- Nachweise über absolvierte praktische Tätigkeiten
Den Antrag stellen Sie spätestens zu Beginn des Semesters, in dem die Modulprüfung planmäßig abgelegt wird.
Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss unter Einbeziehung des jeweiligen Fachdozenten. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid.
Wurde über die Anrechnung von Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen positiv entschieden, kann die jeweilige Modulprüfung oder Prüfungsleistung an der Staatlichen Studienakademie nicht noch einmal abgelegt werden (z.B. zum Zwecke der Notenverbesse-rung).
Über eine eventuelle Freistellung von Präsenzlehrveranstaltungen während der Theoriephase entscheidet der jeweilige Fachdozent.
Anträge auf Anrechnung sind nach dem folgenden Muster zu stellen.
Dem Antrag sind als Anlage die Unterlagen beizufügen, die geeignet sind, die Gleichwertigkeit der Leistung zu beweisen.
für den Studiengang „Interdisziplinäres Vermögensmanagement“ Studienrichtung Bankwirtschaft
für den Studiengang „Interdisziplinäres Vermögensmanagement“ Studienrichtung Controlling
für den Studiengang „Interdisziplinäres Vermögensmanagement“ Studienrichtung Immobilienwirtschaft
für den Studiengang „Interdisziplinäres Vermögensmanagement“ Studienrichtung Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung
für den Studiengang „Informatik“
für den Studiengang „Service Engineering“
Anträge an den Prüfungsausschuss sind grds. formlos, es sei denn, die Prüfungsordnung enthält Formvorschriften.
Die Formblätter für formgebundene Anträge erhalten Sie in der Studienorganisation bzw. auf unserer Internetseite.
Formlose Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Anschrift, Seminargruppe des Antragstellers
- Antragsdatum
- Betreff
- Antragsbegründung
Der Begründung sind die zugehörigen Beweismittel (z.B. ärztliche Atteste, Zeugnisse, Bescheinigungen des Praxispartners etc.) beizufügen. - Unterschrift des Antragstellers
Bescheinigungen von Praxispartnern sind auf dem Firmenkopfbogen auszustellen, Name und Funktionsbezeichnung des unterzeichnenden Praxispartners müssen klar erkennbar sein. Die Bescheinigung ist mit dem Firmenstempel zu versehen und von einem Vertreter des Praxispartners zu unterschreiben.
Sie können Anträge auch per E-Mail stellen. In diesem Fall reichen Sie den Antrag bitte dennoch im Original nach, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.
Wenn Sie für einen Antrag eine Frist beachten müssen, sichern Sie ab, dass der Antrag rechtzeitig vor Fristablauf eingeht. (Link zum Stichwort Fristen)
Anträge, die nicht über den Postweg eingehen, sind ausschließlich in der Studienorganisation abzugeben, damit der Posteingang registriert werden kann. Werfen Sie derartige Anträge nicht in die Postfächer!
Die Bachelorarbeit besteht aus einem schriftlichen Teil (Thesis ca. 50 – 70 Seiten) und einem mündlichen Teil (Verteidigung).
Die Zulassung zur Bachelorarbeit können Sie beantragen, wenn Sie alle Modulprüfungen der ersten vier Semester bestanden haben.
Sie müssen die durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen nachweisen, dass Sie vier Praxisphasen ordnungsgemäß durchlaufen haben.
Mit der Thesis sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisbezogene Problemstellung unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und praktischer Erkenntnisse selbstständig zu bearbeiten. Für das Thema der Thesis können Sie daher einen mit dem Praxispartner abgestimmten Vorschlag unterbreiten. Dieser Vorschlag begründet allerdings keinen Anspruch.
Die Festsetzung des Themas und die Ausgabe erfolgen durch den Prüfungsausschuss.
Das Thema kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Die Thesis wird von zwei Gutachtern begutachtet und bewertet. Einer der Gutachter soll ein Mitglied des Lehrpersonals der Staatlichen Studienakademie Leipzig sein; der andere Gutachter soll ein Vertreter des Praxispartners sein. Die Gutachter müssen gem. § 5 Abs. 2 PO mindestens über einen dem Prüfungsgegenstand entsprechenden Hochschulabschluss verfügen. Auch für die Gutachter können Sie Vorschläge unterbreiten. Dieser Vorschlag begründet ebenfalls keinen Anspruch.
Die Bearbeitungszeit der Thesis beträgt drei Monate. Sie ist im Regelstudienplan in das sechste Praxissemester integriert.
Die Bearbeitungszeit kann um höchstens einen Monat verlängert werden, wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht zu vertreten haben. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit ist beim Prüfungsausschuss vor Ablauf der Bearbeitungsfrist zu beantragen. Dem Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme des Praxispartners beizufügen.
Sollte die Fristverlängerung wegen Krankheit erforderlich sein, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Thesis ist in maschinengeschriebener Form in drei gebundenen Exemplaren sowie in digitaler Form auf einem Datenträger spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist einzureichen.
Ein Exemplar der Arbeit übergeben Sie direkt an den Gutachter Ihres Praxispartners und weisen die Abgabe durch Vorlage einer Bescheinigung nach.
Die beiden anderen Exemplare sind für den Gutachter der Staatlichen Studienakademie Leipzig und für den Prüfungsausschuss bestimmt. Diese beiden Exemplare geben Sie bei der Staatlichen Studienakademie Leipzig ab.
Das Exemplar des Prüfungsausschusses wird später in der Bibliothek aufbewahrt.
Die Ergebnisse der Thesis werden vor einer Prüfungskommission verteidigt. In der Verteidigung stellen Sie kurz die wesentlichen Ergebnisse Ihrer Thesis dar und führen danach ein wissenschaftliches Fachgespräch mit der Prüfungskommission. Die Verteidigung dauert ca. 45 Minuten.
Die Verteidigung wird nur durchgeführt, wenn Ihre Thesis mindestens mit der Note 4,0 bewertet wurde.
Der Prüfungskommission gehören i.d.R. die beiden Gutachter sowie ein Vorsitzender an, der nicht gleichzeitig Gutachter sein darf.
Es ist erforderlich, dass mindestens einer der beiden Gutachter bei der Verteidigung anwesend ist.
Die Verteidigung ist grds. öffentlich. Sollten Sie in Ihrer Thesis geheim zu haltende Themen bearbeitet haben, muss Ihr Praxispartner beantragen, dass die Verteidigung nicht öffentlich ist. Dieser Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Verteidigungstermin an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Die Thesis wird durch die beiden Gutachter bewertet; aus den Noten der Gutachter wird das arithmetische Mittel gebildet.
Die Verteidigung wird durch die Prüfungskommission bewertet.
Die Gesamtnote der Bachelorarbeit setzt sich wie folgt zusammen:
- Note der Thesis > 70%
- Note der Verteidigung > 30%
Wurde die Thesis nicht mindestens mit 4,0 bewertet, gilt die Bachelorarbeit auch ohne Verteidigung als mit der Note 5,0 bewertet.
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wiederholt werden. Die Wiederholung ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Der Antrag soll innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Auch bei der Wiederholung der Bachelorarbeit können Sie Vorschläge für das Thema und die Gutachter unterbreiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Studium in diesem Fall nicht innerhalb der Regelstudienzeit beenden können. Daher ist es erforderlich, dass Sie den Ausbildungsvertrag mit Ihrem Praxispartner verlängern bzw. einen neuen Ausbildungsvertrag mit einem fachlich geeigneten Praxispartner vorlegen.
Ein Exemplar Ihrer Thesis wird in der Bibliothek der Staatlichen Studienakademie Leipzig aufbewahrt und steht grds. allen Benutzern zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sollten Sie dies nicht wünschen, weil die Thesis geheim zu haltende Inhalte enthält, ist durch den Praxispartner ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss zu richten.
Die Bachelorprüfung besteht aus sämtlichen laut Prüfungsplan erforderlichen studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit.
Die Bachelorarbeit besteht aus der Thesis und der Verteidigung.
Bei Bestehen einer Modulprüfung werden Leistungspunkte (Credits) vergeben. Die Anzahl der pro Modul zu erwerbenden Credits ergibt sich aus dem Prüfungsplan.
Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Studiengang Interdisziplinäres Vermögensmanagement sind 180 Credits erforderlich.
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche laut Prüfungsplan erforderlichen Modulprüfungen und die Bachelorarbeit bestanden wurden.
Werden unter Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten nicht sämtliche laut Prüfungsplan erforderlichen Modulprüfungen und die Bachelorarbeit bestanden, ist die Bachelorprüfung nicht bestanden.
Nutzung der Computerlabore und des Netzwerks
Benutzerordnung der Bibliothek der Staatlichen Studienakademie Leipzig, Berufsakademie Sachsen
Die Studienordnung benennt Fälle, in denen eine Studienberatung empfohlen wird (§ 6 SO). Diese sind insbesondere:
- längere Unterbrechung des Studiums
- Nichtbestehen einer Modulprüfung
- Abbruch des Studiums
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an den Leiter der jeweiligen Studienrichtung.
Bei einem Antrag auf zweite Wiederholung einer Modulprüfung ist die Durchführung eines Beratungsgesprächs obligatorisch (§ 14 Abs. 5 PO).
Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern bewertet, hierfür werden die Noten 1 bis 5 verwendet. Dabei können die einzelnen Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden (1,3, 1,7, 2,0, 2,3 …) Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.
Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote mindestens 4,0 lautet.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sollen die Prüfer den Bewertungsschlüssel nutzen.
Besteht eine Modulprüfung aus nur einer Prüfungsleistung, entspricht die Modulnote der Note der Prüfungsleistung.
Beispiel: Modul ABWL 1. Semester
> Prüfungsleistung 90 Minuten Klausur > Note 2,3 ergibt die Modulnote
> es werden 4 Credits vergeben
Wenn eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, errechnet sich die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der gewichteten Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Dezimalstellen werden ohne Rundung gestrichen.
Beispiel: Modul IBL 6. Semester
> Prüfungsleistung Klausur (2/3) > Note 2,7
> Prüfungsleistung Projektarbeit / Präsentation (1/3) > Note 1,3
> gewichtetes arithmetisches Mittel ergibt die Modulnote 2,2
> es werden 8 Credits vergeben
Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, sind i.d.R. von mindestens zwei Prüfern zu bewerten. Daher werden alle zweiten Wiederholungsprüfungen, die z.B. als Klausurarbeit oder als Projektarbeit erbracht werden, von einem Zweitkorrektor korrigiert.
Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bei schriftlichen Prüfungen (v.a. Klausurarbeiten, Projektarbeiten) soll i.d.R. spätestens zwei Monate nach Ablegen der Prüfungsleistung erfolgen.
Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang an der Informationstafel der Seminargruppe und im Internet.
Die Mitarbeiterinnen der Studienorganisation geben den Studenten weder persönlich noch telefonisch Noten bekannt.
Bei Bestehen einer Modulprüfung werden Leistungspunkte (Credits) vergeben. Das System der Leistungspunkte entspricht dem European Credit Tranfer System (ECTS).
Für jeden Studienjahrgang wird eine ECTS-Note nach folgender Bewertungsskala vergeben:
A | Excellent / Hervorragend | für die besten 10% des Studienjahrgangs |
B | Very Good / sehr gut | für die nächsten 25% des Studienjahrgangs |
C | Good / gut | für die nächsten 30% des Studienjahrgangs |
D | Satisfactory / Befriedigend | für die nächsten 25% des Studienjahrgangs |
E | Sufficient / Ausreichend | für die schlechtesten 10% des Studienjahrgangs |
Die Berechnung dieser ECTS-Note erfolgt anhand der Noten der Absolventenkohorten der letzten drei Jahre, sobald diese zur Verfügung stehen.
Während des Studiums ist die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen, die sich auf Modulprüfungen beziehen, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich zu beantragen.
Die Organisation der Einsichtnahme obliegt der Studienorganisation.
Nach Abschluss des Studiums ist die Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen innerhalb eines Jahres nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder des Bescheides über die nicht bestandene Bachelorprüfung beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Die Organisation der Einsichtnahme obliegt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
In prüfungsrechtlichen Angelegenheiten sind häufig Fristen und Termine zu beachten. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen des § 31 VwVfG und der §§ 187 bis 193 BGB.
Fristen sind in der Prüfungsordnung u.a. an folgenden Stellen gesetzt:
§ 11 Abs. 1, 5 PO | Anmeldung zu Modulprüfungen |
§ 14 Abs. 4 PO | Anmeldung zur Wiederholung von Modulprüfungen |
§ 14 Abs. 5 PO | Antrag auf zweite Wiederholung von Modulprüfungen |
§ 17 PO | Antrag auf Zulassung zur Thesi |
Fristen und Termine können Ihnen außerdem vom Prüfungsausschuss gesetzt werden.
arithmetisches Mittel aller Modulnoten gemäß Prüfungsplan
x 80%
+ Note der Bachelorarbeit x 20%
= Gesamtnote der Bachelorprüfung
E-Mail Adressen, Zugang zum Netzwerk der BA Leipzig, WLAN
Mündliche Prüfungen sind grds. nicht öffentlich.
Als Gäste können folgende Personen zugelassen werden:
- Vertreter des Praxispartners
- Studenten anderer Matrikel, die sich zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfungsleistung unterziehen
Voraussetzungen für die Teilnahme der Gäste an der Prüfung sind:
- sachlich begründetes Interesse des Gastes
- Einverständnis des zu prüfenden Studenten mit der Teilnahme des Gastes
Die Teilnahme von Gästen ist schriftlich beim Vorsitzenden der jeweiligen Prüfungskommission zu beantragen.
Bei der Beratung der Prüfungskommission und der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Anwesenheit von Gästen nicht zulässig.
Hier finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten zum Abruf von E-Mails.
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zu unsrem Kopier- und Drucksystem.
Studierende dieser Einrichtung können den Zugang zum Netzwerk der Staatlichen Studienakademie Leipzig über verschiedene Wege realisieren. Die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Verzeichnissen, dem externen Zugriff auf Daten und WLAN sind in unserem Netzwerk-Handbuch zu finden.
Sollten Probleme bei der Installation des Stamm-Zertifikats auftreten, lesen sie bitte diese Anleitungen.
Die bei einer Prüfung zugelassenen Hilfsmittel werden Ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin am Aushang des Prüfungsausschusses und auf unserer Internetseite bekannt gegeben (§ 5 Abs. 5 PO).
Wenn Sie versuchen, Ihr Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen gilt die Prüfungsleistung als mit der Note 5,0 bewertet (§ 13 Abs. 3 PO).
Bitte beachten Sie, dass Mobiltelefone nicht zugelassene Hilfsmittel sind. Auch ihre Verwendung als Uhr ist während der Prüfung nicht gestattet. Mobiltelefone müssen während der Prüfung ausgeschaltet sein und für Sie unzugänglich aufbewahrt werden.
Hinweise zur inhaltlichen und zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen
Arbeiten (Projektarbeiten, Semesterarbeiten, Bachelorarbeiten)
Eine Klausurarbeit ist eine unter Aufsicht zu erstellende schriftliche Arbeit, in der die Studierenden nachweisen sollen, dass sie in begrenzter Zeit, mit den zugelassenen Hilfsmitteln und unter Anwendung der geläufigen Methoden des jeweiligen Fachgebiets Aufgaben lösen und Fragen beantworten können.
Die Dauer der jeweiligen Klausurarbeit können Sie den Modulbeschreibungen entnehmen.
Klausurarbeiten werden von einem oder mehreren fachlich zuständigen Prüfer gestellt und bewertet.
Die Prüfungsergebnisse werden Ihnen in der Regel spätestens zwei Monate nach Ablegen der Prüfungsleistung in elektronischer Form (Internet) bekannt gegeben.
Anlage 2 - Modulbeschreibung
In einer mündlichen Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen können, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermögen und Problemlösungen logisch und umfassend darstellen können.
Mündliche Prüfungen werden als Einzelsitzung oder Gruppenprüfung abgelegt. Die Dauer der jeweiligen mündlichen Prüfung können Sie den Modulbeschreibungen entnehmen.
Mündliche Prüfungen werden von mindestens zwei Prüfern oder von einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers abgenommen.
Bei mündlichen Prüfungen im Rahmen eines Praxismoduls (3. und 5. Praxissemester) sind Prüfer i.d.R. auch Vertreter der Praxispartner.
Mündliche Prüfungen sind grds. nicht öffentlich.
Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie entweder wegen einer länger andauernden oder ständigen Behinderung oder aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, können Sie beantragen, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form (z.B. mündliche statt schriftliche Prüfung) zu erbringen.
Der Antrag ist rechtzeitig vor der Prüfung an den Prüfungsausschuss zu richten. Es ist i.d.R. ein ärztliches Attest vorzulegen.
Nach jedem Semester erhalten sie eine Bescheinigung über die Bewertung der Modulprüfungen. Sie sind verpflichtet, diese Ihrem Praxispartner zur Kenntnis zu geben (Tz. 4.9 des Ausbildungsvertrages).
Die Notenbescheinigung erhalten Sie in der Studienorganisation.
Hinweise und Tipps
Zweck dieser Ordnung, Wahl des Studentenrates, Aufgaben des Studentenrates, Ausschüsse und Projektgruppen, Einberufung der Studentenratssitzung, Beschlussfassung, In-Kraft-Treten
Eignung als Praxispartner, Personal, Planmäßigkeit und Vollständigkeit des Studiums, Art und Einrichtung des Praxispartners, Zahl der Studienplätze, Sonstige Eignungsvoraussetzungen, Feststellung und Überwachung der Eignung, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Didaktik der Berufsakademie Sachsen – ein Qualifizierungsangebot der Staatlichen Studienakademie Leipzig
Prüfer können sein:
- Dozenten oder Lehrbeauftragte der Berufsakademie Sachsen
- Mitglieder und Angehörige von Hochschulen
Diese müssen in einem Prüfungsfach zur selbständigen Lehre berechtigt sein.
Für Prüfungsleistungen im Rahmen eines Praxismoduls können Vertreter von Praxispartnern zu Prüfern bestellt werden.
Auch die Gutachter der Thesis werden als Prüfer tätig.
Alle Prüfer müssen mindestens einen dem Prüfungsgegenstand entsprechenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen.
Prüfer sind zur Bewertung von Prüfungsleistungen berechtigt.
Die Namen der Prüfer werden Ihnen vom Prüfungsausschuss mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin am Aushang des Prüfungsausschusses und im Internet bekannt gegeben.
Von einem für Sie bindenden Prüfungstermin können Sie zurücktreten, Sie müssen hierfür jedoch unverzüglich einen wichtigen Grund benennen.
Über Ihren Rücktrittsantrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Werden die Gründe für den Rücktritt anerkannt, wird ein neuer Prüfungstermin anberaumt. Bringen Sie keine Gründe für den Rücktritt vor oder werden die Gründe nicht anerkannt, wird die Prüfungsleistung mit der Note 5,0 bewertet.
Eine Prüfungsleistung wird mit der Note 5,0 bewertet, wenn Sie einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumen oder wenn Sie eine selbständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung (z.B. Projektarbeit, Thesis) ohne wichtigen Grund nicht bis zum festgesetzten Abgabetermin erbringen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen Prüfungstermin wahrzunehmen oder eine Prüfungsarbeit fristgerecht fertig zu stellen, ist folgendermaßen zu verfahren:
- Informieren Sie uns unverzüglich (Mitarbeiter der Studienorganisation, Studienrichtungsleiter, Vors. des Prüfungsausschusses). Hierfür ist zunächst auch ein Anruf oder eine E-Mail ausreichend. Sollten Sie hierzu nicht selbst in der Lage sein (z.B. bei schwerer Krankheit), beauftragen Sie einen Vertreter mit der Information.
- Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung oder Ihre Stellungnahme zum Versäumnis der Prüfungsleistung unverzüglich, spätestens innerhalb einer evtl. vom Prüfungsausschuss gesetzten Frist nach. Fügen Sie alle Belege bei, die geeignet sind, Ihren Antrag glaubhaft zu machen.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet sodann über Ihren Antrag. Aus dem Bescheid geht hervor, ob die von Ihnen vorgebrachten Gründe anerkannt werden.
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen im Studiengang und alle Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören z.B.:
- Qualitätssicherung in der Ausbildung und bei Prüfungen
- die Analyse der Entwicklung von Prüfungsergebnissen
- Anregungen für die Reform von Studien- und Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen und Studienablaufplänen
- Organisation der Prüfungen
- Entscheidung über die Zulassung zu Modulprüfungen, zur Bachelorarbeit
- Bearbeitung von studentischen Anträgen in Prüfungsangelegenheiten (z.B. Zulassung zu Prüfungen, Vorschläge für Thema und Gutachter der Bachelorarbeit, Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen etc.)
- Entscheidungen bzgl. Fristversäumnis, Rücktritt oder Versäumnis von Prüfungen, Täuschung etc.
Wie alle Gremien an der Berufsakademie ist der Prüfungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Studienakademie und der Praxispartner zusammengesetzt. Auch Vertreter der Studentenschaft haben ein Stimmrecht im Prüfungsausschuss.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch den Direktor der Staatlichen Studienakademie berufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der Studenten ein Jahr.
Beratungen des Prüfungsausschusses finden nach Bedarf statt. Die jeweiligen Beratungstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.
Die Studienordnung des Studienganges Interdisziplinäres Vermögensmanagement sieht folgende Prüfungsleistungen vor:
- Klausurarbeiten
- mündliche Prüfungen
- sonstige Prüfungsleistungen in Form von:Präsentationen, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Prüfungen am Computer
Einzelheiten zu den Prüfungen, die für ein Modul vorgesehen sind, können Sie den jeweiligen Modulbeschreibungen entnehmen.
Der Prüfungsplan stellt eine Anlage zur Prüfungsordnung dar. Er ist eine Übersicht über Art, Dauer und zeitliche Verteilung aller Prüfungen im Studiengang Interdisziplinäres Vermögensmanagement.
Aus diesem allgemeinen Prüfungsplan des Studienganges wird für jedes Matrikel für das gesamte Studium ein Ablaufplan erstellt, der die zentralen Prüfungstermine, die Termine für die Anmeldung zu den Modulprüfungen, für die Abgabe der Projektarbeiten in den Modulen Praxis I, II und IV sowie für die Themen- und Gutachtervorschläge der Thesis enthält.
Dieser Ablaufplan wird zu Beginn eines Studienjahres an der Informationstafel des Prüfungsausschusses Wirtschaft und im Internet bekannt gegeben.
Mindestens zwei Wochen vor Beginn einer Prüfungsphase werden die zentralen Prüfungstermine während der Prüfungsphasen
- die Namen der Prüfer
- die für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel
- an der Tafel des Prüfungsausschusses und im Internet bekannt gegeben.
Weitere Prüfungstermine (z.B. Präsentationen während der Lehrveranstaltungen, Abgabetermine von Seminar- und Projektarbeiten, die während der Theoriephasen zu erbringen sind) werden vom jeweiligen Prüfer festgelegt.
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Sie umfasst Theoriephasen an der Staatlichen Studienakademie Leipzig, Praxisphasen beim Praxispartner, die Prüfungsphasen, in denen die Modulprüfungen abgelegt werden, sowie die Bachelorarbeit.
Bei planmäßigem Studienablauf ist das Studium in drei Jahren abgeschlossen.
Abweichungen vom planmäßigen Studienablauf können sich durch persönliche Umstände wie längere Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung, Auslandsaufenthalte etc. ergeben. Auch die gehäufte Inanspruchnahme von zweiten Wiederholungsprüfungen kann bewirken, dass Sie das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit beenden können. In diesen Fällen klären Sie bitte in einem Beratungsgespräch mit dem Leiter Ihrer Studienrichtung sowie mit dem Praxispartner, wie Sie das Studium dennoch erfolgreich abschließen können.
Sonstige Prüfungsleistungen werden erbracht als Präsentation, Seminararbeit, Projektarbeit und Prüfung am Computer. Sie können als Einzel- oder Gruppenleistung abgelegt werden.
Die Art und Dauer der jeweiligen sonstigen Prüfungsleistung können Sie den Modulbeschreibungen entnehmen.
Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums im Studiengang Service Engineering an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Leipzig.
Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums im Studiengang Interdisziplinäres Vermögensmanagement an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Leipzig.
Anlage 1 – Regelstudienplan
Wenn Sie versuchen, Ihr Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen gilt die Prüfungsleistung als mit der Note 5,0 bewertet.
Wenn der Verdacht auf Täuschung besteht, werden Sie vom Prüfungsausschuss zur Stellungnahme aufgefordert. Danach entscheidet der Prüfungsausschuss über diesen Sachverhalt.
Wird die Täuschung erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann die Staatliche Studienakademie Leipzig nachträglich die betreffende Note ändern; ggf. wird die betreffende Modulprüfung oder die Bachelorarbeit für „nicht ausreichend“ und die Bachelorprüfung für nicht bestanden erklärt.
Wird die Zulassung zu einer Modulprüfung versagt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie können sich dann zum nächstmöglichen Prüfungstermin, spätestens innerhalb eines Jahres, erneut zur Prüfung anmelden.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Wird die Zulassung erneut versagt, gilt die Modulprüfung als mit der Note 5,0 bewertet.
Gegen Entscheidungen nach der Prüfungsordnung können Sie beim Direktor der Staatlichen Studienakademie Leipzig Widerspruch einlegen. Wenn sich der Widerspruch gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung richtet, werden vor der Entscheidung die Prüfer und der Prüfungsausschuss angehört.
Der Direktor entscheidet durch Widerspruchsbescheid.
Nicht bestandene Modulprüfungen (Bewertung schlechter als 4,0) können einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung soll zum nächstmöglichen Prüfungstermin stattfinden; sie muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses abgelegt werden.
Besteht die Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, ist jede Prüfungsleistung, die nicht mindestens mit 4,0 bewertet wurde, zu wiederholen.
Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Beispiel: Modul IBL 6. Semester
> Prüfungsleistung Klausur (2/3) > Note 5,0
> Prüfungsleistung Projektarbeit / Präsentation (1/3) > Note 3,0
(die Klausur ist zu wiederholen, die Projektarbeit kann nicht wiederholt werden)
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, werden Sie schriftlich informiert. Das Schreiben enthält auch einen Termin, bis zu dem Sie sich zur Wiederholungsprüfung anmelden müssen. Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.
Über den Termin der Wiederholungsprüfung werden Sie ebenfalls schriftlich informiert.
Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis enthält
- Modulnoten
- je Modul erworbene Credits
- Thema und Note der Bachelorarbeit
- Gesamtnote der Bachelorprüfung
- ECTS-Note
Zusammen mit dem Zeugnis erhalten Sie
- eine Urkunde über die Verleihung der Abschlussbezeichnung (in deutscher und englischer Sprache)
- ein Diploma Supplement (in deutscher und englischer Sprache)
Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulprüfung ist die Zulassung für den Studiengang „Interdisziplinäres Vermögensmanagement“
Sollten die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, wird die Zulassung zu den Modulprüfungen versagt.
Ob Sie zu den Modulprüfungen eines Semesters zugelassen wurden, wird Ihnen rechtzeitig vor der Modulprüfung bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Zulassungsentscheidung erfolgt i.d.R. spätestens zwei Wochen vor der Prüfung durch Veröffentlichung im Internet und durch Aushang.
Wird die Zulassung zu einer Modulprüfung versagt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Die Teilnahme an den Praxisphasen weisen Sie durch Vorlage des Formulars „Nachweis über erbrachte Leistungen in der Praxis“ nach. Das ausgefüllte und vom Praxispartner unterschriebene Formular ist jeweils nach Abschluss einer Praxisphase in der Studienorganisation abzugeben.
Die Teilnahme an den Praxisphasen weisen Sie durch Vorlage des Formulars „Nachweis über erbrachte Leistungen in der Praxis“ nach. Das ausgefüllte und vom Praxispartner unterschriebene Formular ist jeweils nach Abschluss einer Praxisphase in der Studienorganisation abzugeben.
Die Teilnahme an den Praxisphasen weisen Sie durch Vorlage des Formulars „Nachweis über erbrachte Leistungen in der Praxis“ nach. Das ausgefüllte und vom Praxispartner unterschriebene Formular ist jeweils nach Abschluss einer Praxisphase in der Studienorganisation abzugeben.
Die Teilnahme an den Praxisphasen weisen Sie durch Vorlage des Formulars „Nachweis über erbrachte Leistungen in der Praxis“ nach. Das ausgefüllte und vom Praxispartner unterschriebene Formular ist jeweils nach Abschluss einer Praxisphase in der Studienorganisation abzugeben.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Theoriephasen weisen Sie durch Ihre Unterschrift in den Teilnahmelisten der jeweiligen Lehrveranstaltungen nach. Sollten Sie zu einer Lehrveranstaltung verhindert sein, ist ein Nachweis erforderlich (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Freistellungsantrag etc.).
Es müssen die speziellen Zulassungsvoraussetzungen, die in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben sind, erfüllt werden.
Gegenwärtig enthält keine der Modulbeschreibungen eine spezielle Zulassungsvoraussetzung.
Ordnung über die Zulassung zum Studium an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Leipzig
Auf Antrag können Sie zu einer zweiten Wiederholung von Modulprüfungen zugelassen werden. Der schriftliche Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholung schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen.
Zu diesem Antrag ist die Zustimmung des Praxispartners erforderlich.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
- die schriftliche Zustimmung des Praxispartners
Bei einem Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung verfahren Sie folgendermaßen:
- Nach Erhalt des Schreibens, mit dem Sie über das Ergebnis der ersten Wiederholung informiert wurden, setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Studienrichtungsleiter in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.
- Über das Beratungsgespräch wird ein Protokoll geführt. Sie erhalten eine Kopie dieses Protokolls. Das Protokoll legen Sie Ihrem Praxispartner vor; auf diesem Dokument ist seine Zustimmung zu Ihrem Antrag zu dokumentieren.
- Die Antragsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholung. Das Fristende können Sie dem Schreiben entnehmen, mit dem Sie über das Ergebnis der ersten Wiederholung informiert wurden. Bis zum Ablauf dieser Frist müssen Sie den Antrag auf zweite Wiederholung der Prüfungsleistung gestellt haben sowie das vom Studienrichtungsleiter und vom Praxispartner unterschriebene Protokoll des Beratungsgesprächs vorlegen.
- Sollten Sie aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein, den Antrag fristgerecht zu stellen bzw. die erforderlichen Dokumente vorzulegen, stellen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Fristverlängerung, in dem Sie die Gründe für das Versäumnis glaubhaft machen.