Nach § 34 Sächsisches Berufsakademiegesetz vom 9. Juni 2017 erfolgt die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Riesa erfolgt im Verbund mit der Staatlichen Studienakademie Leipzig.
Der Verwaltungsleiter unterstützt gemäß § 33 den Direktor bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er ist an die Weisungen des Kanzlers gebunden. Er bewirtschaftet die vom Kanzler zugewiesenen Mittel.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Aufstellung eines Entwurfs des Wirtschaftsplans für die jeweilige Staatliche Studienakademie zur Vorlage an den Kanzler,
- der Vollzug des Wirtschaftsplans der jeweiligen Studienakademie,
- die Erstellung des Jahresabschlusses für die jeweilige Staatliche Studienakademie,
- die Wahrnehmung der Dienstvorgesetzteneigenschaft des sonstigen Personals gemäß § 20 Absatz 5 (außer Lehrpersonal und Laboringenieure).