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Vor dem Studium

Ihr Weg zum Studium

  1. Entscheidung "Ich will zur BA in Leipzig, Studiengang XY!"
  2. Zugangsvoraussetzung erfüllt?
  3. Suche nach Praxispartner (Praxispartnerliste, Kontakt Studiengang, eigene Recherche)
  4. Bewerbung beim Praxispartner (Beachtung der Bewerbungsfristen)
  5. Ausbildungsvertrag (von Ihnen und Ihrem Praxispartner unterschrieben)
  6. Bewerbungsunterlagen sowie Studienantrag (PDF 634 kB) in der BA einreichen (siehe unten)
  7. Studienplatz gesichert (Studienbeginn 1. Oktober)

Hinweis: Bewerber können sich auch mit einer Kopie des aktuellen Zeugnisses bewerben - für die Zulassung ist allerdings die beglaubigte Kopie des Abschlusses notwendig.

Auch wenn Sie die klassischen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können Sie eine Berechtigung zum Studium an der BA durch Bestehen einer Zugangsprüfung erlangen.

Bei der Staatlichen Studienakademie Leipzig sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und einem Praxispartnerunternehmen - im Original
  • Bewerbungsunterlagen:
    • tabellarischer Lebenslauf
    • ein Passbild
    • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (allgemeine / fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife)
    • Bescheinigung Ihrer Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung

 

Persönliche Voraussetzungen

Das Studium an der Berufsakademie ist kompakt und zeitintensiv - Letzteres insbesondere mit Blick auf die Präsenzzeiten und das eigenverantwortliche Lernen. Ihre Studientage in den Theoriephasen sind mitunter lang und immer anspruchsvoll. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Portion Motivation und Ausdauer. Im Team lernt es sich besser und auch unterhaltsamer, daher ist es von Vorteil, wenn Sie ein Quantum Kontaktfreudigkeit mitbringen. Weil Sie in den Theoriephasen letztlich das Allgemeine im Besonderen suchen, benötigen Sie die Fähigkeit zum abstrakten, vernetzten und kreativen Denken. Zudem ist eine gute theoretische Vorbildung und mindestens einer Fremdsprache (wichtig: Englisch) erforderlich. Schließlich müssen Sie den Willen haben, zielstrebig und mit hoher Intensität in beiden Studienabschnitten - Theorie und Praxis - zu arbeiten. Und Sie dürfen nie vergessen, dass Studium auch immer das ist, was Sie eigeninitiativ daraus machen.

Formale Zugangsvoraussetzungen

Eine der in der Auflistung aufgezeigten formalen Zugangsvoraussetzungen nach §7 des Berufsakademiegesetztes (SächsBAG) und entsprehend der zugeordneten Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) ist zu erfüllen:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung
  • Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker) nach einem Beratungsgespräch zum Studium an der Studienakademie oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit bestandener Zugangsprüfung

Eine Studienberechtigung kann über eine Zugangsprüfung erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind

1. Sie verfügen über keine der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
  • Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B.  Techniker).

2. Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Zugangsprüfung besteht aus

  • jeweils einer schriftlichen Klausur in den Fächern Mathematik und Englisch,
  • einem mündlichen Fachgespräch mit der Leiterin/dem Leiter des Studiengangs oder einer studienbereichsspezifischen Klausur.

Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Dem (formlosen) Antrag sind beizufügen:

  • Nachweise über die Berufsausbildung (amtlich beglaubigt),
  • eine Erklärung des Bewerbers, dass er noch nie versucht hat, eine Studienberechtigung für ein Studium im tertiären Bildungsbereich zu erwerben,
  • eine Erklärung darüber, welchen Studiengang der Bewerber belegen möchte,
  • ein tabellarischer Lebenslauf.

Weitere Einzelheiten können der Ordnung über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung entnommen werden.

Der Antrag auf Zugangsprüfung ist jeweils bis spätestens zum 01.05. des Jahres zu stellen, in dem das Studium aufgenommen werden soll.

Die Prüfungen finden i. d. R. Ende Juni eines jeden Jahres statt.

Die Volkshochschule Leipzig bietet i. d. R. zur Vorbereitung auf die Mathematikprüfung einen Vorbereitungslehrgang an.

Detailinformationen Prüfungsfächer

Mathematik Gymnasiallehrplan

Mathematik Prüfungsklausuren

Physik Hinweise (PDF 153 kB)

Physik Übungsaufgaben (PDF 0.92 MB)

Konsultationen

Zur Vorbereitung bieten die Dozenten der jeweiligen Fächer die Möglichkeit einer Konsultation an. Diese findet zumeist Anfang Juni eines jeden Jahres statt.

Wer daran teilnehmen möchte, setze sich bitte vorab mit dem oder den Dozenten zwecks Terminvereinbarung in Verbindung! Die konkrete Terminierung der Konsultation erfolgt dann in Verantwortung des Dozenten.

Englisch: keine

Mathematik: Herr Prof. Dr. Ralf Guckel

Physik: Frau Prof. Dr. Susanne Schneider

Wirtschaft: Frau Prof. Dr. Claudia Siegert

Bewerbung bei einem geeigneten Unternehmen (Praxispartner)© Picture-Factory - Fotolia.com

Um ein Studium an der Berufsakademie aufzunehmen ist - aufgrund der besonderen Praxisintegration neben den o.g. formalen und persönlichen Zugangsbedingungen - ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner erforderlich.

Dafür nehmen Sie selbstständig und möglichst frühzeitig Kontakt zu einem geeigneten Unternehmen auf. Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner sind die jeweiligen Studienberatungen der Studiengänge gern behilflich. Einen Auszug unserer aktuellen Praxispartnerliste finden Sie hier.

Oder Sie schlagen uns ein Unternehmen vor, das die Staatliche Studienakademie Leipzig auf Eignung als Praxispartner prüft und bei positiver Entscheidung zulässt.

Die Auswahl und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers erfolgt dann durch den Praxispartner - zahlreiche Unternehmen nutzen hierfür eigene Assessments.

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Studenten ist der Ausbildungsvertrag, der Ihnen zum Download bereitsteht. Er regelt insbesondere:

  • die Regelstudienzeit,
  • die genaue Ortsfestlegung der Bildungsstätte,
  • die mögliche Ausbildungsvergütung,
  • den Urlaubsanspruch,
  • die Rechte und Pflichten von Praxispartner und Studenten

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages kann der Studienantrag (PDF 634 kB) mit Vorlage aller erforderlichen Nachweise für einen Studienplatz bei der Staatlichen Studienakademie Leipzig gestellt werden. Den Studienantrag, der zum Download bereit steht, reichen Sie bitte mit den geforderten vollständigen Bewerbungsunterlagen und Nachweisen im Verwaltungsbüro des jeweiligen Studienganges ein.

Nach Zulassung durch die Staatliche Studienakademie sind Sie gleichzeitig Student der Staatlichen Studienakademie und Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Sie genießen somit studentische Vergünstigungen, erhalten eine monatliche Vergütung vom Praxispartner und sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.

Ansprechpartner

Prof. Dr. habil. Uta Corsa

Dozentin

Standort Leipzig

Telefon +49 341 42743-404
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 203
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Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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